In einem Mehrparteienhaus hält der Fahrstuhl in der Dachgeschosswohnung direkt in der Wohnung. Die Wohnung selbst ist mit zwei Wohnungstüren versehen: Eine zum Treppenhaus und eine Weitere direkt vor der Fahrstuhltür. Der Fahrstuhlschacht im Kopf ist nur durch die Dachgeschosswohnung betretbar.

Nun bleibt eine beliebige Person im Fahrstuhl stecken. Die Befreiung selbst kann nur erfolgen, sofern der Fahrstuhlschacht am Kopf - also in der Dachgeschosswohnung - betreten wird. Öffnet nun die Polizei / der Schlüsseldienst / die Feuerwehr die Wohnungstür(en) entstehen ein Schaden (Schloss, Türzarge, Sicherung nach Aufbruch). Wer übernimmt die Kosten hierfür? Gibt es einen Unterschied bei Personenrettung mit und ohne gesundheitlicher Gefahrenlage?