Mein Sohn beginnt demnächst eine schulische Ausbildung in einer anderen Stadt.

Wir haben nun eine Wohnung gefunden. Jedoch bekommt er diese nur unter der Voraussetzung, dass ich als Vater die Wohnung anmiete.

Mein Sohn soll jedoch für die Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Wird die Miete nun von meinem Konto überwiesen, muss mein Sohn diese dann als Einkommen beim Bafög-Amt angeben und wie wirkt sich das auf die Höhe des Bafögs aus, bzw. welche Auswirkungen hat das auf die Leistungen (geringere Verdienstmöglichkeit) ?

Ist eine Rückzahlungsvereinbahrung (Sohn soll die Mietkosten nach der Ausbildung zurückzahlen) sinnvoll?

Wäre eine Bürgschaftsvereinbahrung zwischen mir und dem Vermieter denkbar (Sohn mietet und bezahlt die Wohnung und ich springe ein, wenn die Miete nicht rechtzeitig überwiesen wird) ?

Wenn ich ihn durch gelegentliche Bargeldzahlungen unterstütze müssen diese dann angegeben werden?