sagen wir mal ein man schlägt einen anderen an einem ort wo es keiner sieht. also keine zeugen. das opfer geht zuerst ins krankenhaus und dann zur polizei. der angezeigte sagt dass er das nicht war. aussage gegen aussage keine zeugen. und der angezeigte sagt dass er zu dieser uhrzeit beim einkaufen war. falls man ihn fragt wo er zu der uhrzeit war. kann man ihm dann irgendwie was anhängen ?