Heute hätte eine Veranstaltung im freien sein sollen (14-22 Uhr), seit Tagen wird schon vor Unwetter im Radio gewarnt. Vom Veranstalter kam dann gestern um 21.00 Uhr die Absage wegen dem Unwettet und der Termin wurde spontan auf morgen (Sonntag) verlegt. Da ich nichts mehr gehört habe, hatte ich gestern Nachmittag schon mein Bahnticket online bestellt, welches nicht mehr storniert werden kann.
Das eine Veranstaltung wegen Unwetter abgesagt bzw verschoben werden kann, sollte einleuchten, aber darf ein Veranstalter das so spontan machen, obwohl es schon einige Zeit bekannt war? Und darf der Ersatztermin so spontan sein? Es bestand für keinen mehr die Chance beim Arbeitgeber noch Urlaub für den Montag einzureichen.
Kann ich mein Geld zurück verlangen und haftet der Veranstalter auch für das Bahnticket, welches nicht mehr storniert werden kann?
Rechtschutzversicherung ist vorhanden.