Hallo zusammen,
ich bin kurz davor mir ein Auto von einem Privatverkäufer in Frankreich zu kaufen. Der Verkäufer ist deutsch und wohnt aber in Frankreich an der deutschen Grenze. Das Auto ist bisher noch in Frankreich angemeldet.
Er bot mir an, den Kaufvertrag in Deutschland bei seinem Bekannten abzuschließen, denn dieser wohnt in Deutschland. Dort soll dann auch die Fahrzeugübergabe stattfinden.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Verkäufer überhaupt einen Kaufvertrag in DE veranlassen darf, obwohl er selber in Frankreich gemeldet ist.
Zudem wollte ich euch fragen, welche Papiere er mir alle aushändigen muss, damit ich das Fahrzeug dann in Deutschland an einer Zulassungsstelle anmelden kann.
Ich freue mich auf eure Antworten!
LG Dome