Hallo!

Ich lebe seit 6 Jahren in einer Mietwohnung inklusive zugehörigem Kellerraum. Der Kellerraum wurde mir damals vor Einzug als zu der Wohnung zugehörig präsentiert (Maße: 3,00 m Länge x 1,80 m Breite). Am letzten Wochenende kam nun meine Vermieterin auf mich zu und meinte, dass die Hausverwaltung die Pläne falsch interpretiert hätte und zu der von mir bewohnten Wohnung nur ein kleinerer Keller gehören würde (2,20 m Länge x 1,80 m Breite). Dies wäre aber 6 Jahre niemandem aufgefallen. Laut Plänen ist dies auch korrekt. Muss ich das jetzt einfach so schlucken oder habe ich hier ein Recht auf Mietminderung oder ähnliches, schließlich wurde mir der größere Keller damals beim Einzug als zugehörig präsentiert. Mein Vermieter meinte, wenn mir das nicht gefallen würde, hätte ich ja das Recht auszuziehen ...