Hallo. Ich arbeite in einen ambulanten Pflegedienst als Pflegedienstleitung. Bisher hatte ich die volle Verantwortung für den Außendienst und für eine Wohngemeinschaft, da meine Stellvertretung nichts gemacht hat. Jetzt habe ich eine neue Stellvertretung und die Chefin des Pflegedienstes möchte, dass wir uns die Aufgaben teilen. Ich den Außendienst und meine Stellvertretung die Wohngemeinschaft. Dazu muss ich sagen dass die Stellvertretung noch keine fertige Ausbildung zur Pflegedienstleitung hat ( macht derzeit Fernstudium ). Bisher war es ja so das ich zur Haftung mit rangezogen werden kann wenn Mitarbeiter pflegefehler machen die unter meinervt Aufsicht galten. Aber was ist wenn jetzt jemand in der WG einen Fehler macht? Muss ich denn strafrechtlich was befürchten? Es steht ja leider nirgendwo wer für was die Verantwortung trägt. Hoffe ich habe mich hier richtig ausgedrückt und jemand kann helfen... Vielen dank im voraus
WEr haftet bei einen pflegefehler?
Pflege,
Rechte
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