Hallo, ich habe im November 1985 meinen FS Klasse 3 gemacht, im April 1994 kam dann Klasse 2 hinzu. Im Oktober 1998 wurde mir der Führerschein entzogen, ich habe mich dann nicht mehr drum gekümmert und erst im April 2009 eine MPU gemacht, musste noch an einem Kurs teilnehmen und habe ohne weitere theoretische oder praktische Fahrstunden und ohne Prüfung im August den Führerschein Kl. CE, C, C1E, C1, BE, B, M, L, T/S wiederbekommen. Wie wirkt sich jetzt dieser Entzug auf meinen Schadenfreiheitsrabatt aus, wenn ich ein Auto anmelden möchte? Ich hatte die ganze Zeit während des FS-Entzugs kein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet. Muss ich jetzt wie ein absoluter Fahranfänger mit 200+ Prozent anfangen oder wird die Zeit vor dem Führerscheinverlust irgendwie angerechnet?

Danke für kompetente Antworten.