Wie sieht die rechtslage denn aus, wenn man nach einer "party-nacht" von der polizei kontrolliert wird und diverse Drogen neben Alkohol und Nikotin zu sich genommen hat, jedoch nichts mehr dabei hat. Also nichts mehr einstecken hat was sie finden könnten, aber es offensichtlich ist das man unter dem einfluss von drogen steht ? was kann die polizei da tun ? Und ich meine hier nicht bei einer Verkehrskontrolle, sondern einfach in der Fußgängerzone, vor dem Club, etc. Autofahren unter Drogeneinfluss ist einfach nur unverantwortlich.