Wie oben schon beschrieben hat mein Golf von Mai 2017 bis Mai 2020 die Anschlussgarantie erhalten, da die Neuwagengarantie ja nach 2 Jahren abgelaufen ist..

Durch Zufall habe ich ich erfahren, dass der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hat, dass man die Inspektion auch in der freien Werkstatt durchführen lassen kann. Hauptsache es sollte in der Rechnung draufstehen " Inspektion nach Herstellervorgaben " durchgeführt.

Hat das so seine Richtigkeit ? Das Urteil ist jetzt 8 Jahre alt deswegen wollte ich mal nachfragen weil VW sich ja auch gerne absichert.