Es geht um Notargebühr eines Imobilienverkaufs einer Erbgemeinschaft. Das Haus wird verkauft für 495000 Euro und wir 3 Geschwister teilen diesen Betrag zu jeweils einem drittel. Da ich in Norwegen wohne konnte ich meine Zustimmung nur durch meine beglaubigte Unterschrift bestätigen. Dazu hat unser Notar mir einen Entwurf einer Gläubigungserklärung per email zugeschickt inkl. dem unterschriebenen Kaufvertrag mit allen anderen Beteiligten. Die Gläubigungserklärung habe ich dann hier von einem Notar mit meiner Unterschrift begläubigen lassen, inkl. Apostillestempel und dafür hier Gebühren bezahlt.

Dieses Dokument wurde dann inkl. meines bescheinigten Wohnsitzes an unseren Notar in Deutschland zurückgeschickt. Der Notar hat dann beide von mir übersendte Kopien dem Kaufvertrag beigeführt und somit den Kaufvertrag gültig gemacht. Alle Notarkosten werden vom Käufer getragen mit Ausnahme der Kosten meines Nichterscheines. Was stehen dem deutschen Notar für Gebühren von mir zu? Meine Geschwister brauchen keine Gebühr bezahlen.