Ich habe zusammen mit meiner ex-frau eine wohnung. Der mieter zieht zum monatsende aus. Sie hat sich per e-mail dazu bereit erklärt immobilie zuverkaufen und mich beauftragt alles in die wege zuleiten. Daurauf hin habe ich einen markler mit dem verkauf beauftragt. Jetzt hätte wir einen käufer aber nun hat sie sich gegen den verkauf entschieden. Kann ich sie zum kauf meiner 50% der wohunung zuwinger? Muss sie die markler gebühren zahlen? Wie werden die anwaltskosten geteilt?