Mir ist mit dem Umzug in meine neue Wohnung ein Fehler unterlaufen und ich habe sie scheinbar neu angemeldet, statt meinen Wohnsitz mit meiner alten Beitragsnummer umzumelden. Daher zahle ich nun doppelt. Ich wollte meine alte Beitragsnummer rückwirkend abmelden und meine doppelt gezahlten Beiträge zurückfordern und habe dafür meine Meldebescheinigung angehängt, in der als Wohnungsstatus drin steht, dass meine neue Wohnung die einzige Wohnung ist. Dennoch wird nun verlangt, dass ich eine erweiterte Meldebescheinigung einreiche. Warum reicht die normale Meldebescheinigung nicht? Muss ich fürchten, dass ich meine Beiträge nicht zurückerstattet bekomme?