Hallo!

Muss ich als Mieter die Anfahrtskosten für den Handwerker zahlen, auch wenn dieser vor Ort feststellen musste, dass der Kühlschrank nicht mehr zu reparieren ist? Ich hatte meiner Vermieterin bereits vorab mitgeteilt, dass dieser nicht mehr richtig kühlt und sie pochte sofort auf Ihr Recht, dass ich Kleinreparaturen bis 75 Euro selbst zu tragen habe. Ist ja auch soweit in Ordnung. Dass ich mich um den Handwerker kümmen sollte, war nicht in Ordnung - ist auch nicht meine Pflicht, aber ich habe eingewilligt, denn so weiß ich wenigstens wann und wie was passiert. Doch als ich dem Handwerker am Telefon von meinem Kühlschrank erzählt, meinte er, dass da eh nichts mehr zu retten ist. Aber wie soll ich der Vermieterin das sonst beweisen, wenn kein Handwerker vorbei kommt um sich den Kühlschrank anzuschauen? Ärgerlich, dass man erst 30-40 Euro Anfahrt investieren muss, damit die Vermieterin einem einen neuen Kühlschrank kauft. Werden die 30-40 Euro evtl. auf den gesamten Fall angerechnet? D.h. 30-40 € Anfahrt + der neue Kühlschrank, weil dann liegen wir hier über die 75 €.

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Danke!

JJ