Hallo,

vor fünf Monaten wurden durch unseren Vermieter neue Fenster in unserer Wohnung eingebaut. Dabei beschädigten die Handwerker beim Ausbau der alten Fenster 6 Fliesen der Fensterlaibung. Die Kacheln sind ca. 35 Jahre alt. Die Fliesen wurden nach dem Einbau der Fenster durch die Handwerker durch neue ersetzt. Einen Auftrag hierfür habe ich weder schriftlich noch mündlich erteilt, da der Umbau in unserer Abwesenheit geschah. Die Rechnung für die 6 neuen Fliesen betrug 245 Euro. Unser Vermieter weigert sich nun die Rechnung zu begleichen und verlangt, dass wir den Betrag selber zahlen. In unserem Mietvertrag konnte ich keine Klausel finden, die eine vergleichbare Situation regelt. Nun meine Frage: Haftet nun unser Vermieter oder tatsächlich ich für die beschädigten Fliesen?

Vielen Dank für die Antworten!!

Viele Grüße Kai