Hallo,

ich habe gestern einen Befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, den ich nun leider unvorhergesehen nicht antreten kann.

Nun habe ich hier Punkt 2 in meinem Vertrag den ich nicht ganz Verstehe, es wäre super wenn mir das vielleicht jemand erklären könnte.

Erster Arbeitstag wäre der 6.9.2018 15 Uhr.

2.Vor Aufnahme der Tätigkeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits nur aus einem Grund gekündigt werden, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.Vor Dienstantritt darf der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden. Kündigt der Arbeitnehmer vor Dienstantritt oder hält er im Falle einer Kündigung die für ihn geltende Kündigungsfrist nicht ein, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Nettogehaltes für den Zeitraum seiner Kündigungsfrist als vereinbart.

Wie und wann kann ich jetzt kündigen ohne das ich dort antreten muss?

Vielen dank für die Hilfe.

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