Für mein Wohnhaus wurde die Zwangsversteigerung angeordnet. Die Grundschulden sehen wie folgt aus: Rang 1 Hypothekendarlehen Bank 1, Rang 2 bis 3 Grundschulden Bank 2. Bank 2 betreibt die Zwangsversteigerung. Bank 1 hat bereits 50% des Kreditwertes der Hypothek zurück erhalten. Meine Fragen: Kann Bank 1 das Verfahren stoppen? Kann Bank 1 das Gebäude ohne Bank 2 veräussern wenn ja zu welchem Preis? Darf Bank 1 jedes Gebot in der Zwangsverteigerung ablehnen? Welchen Betrag darf Bank 1 zur Verteilung anmelden ? Hypothekenwert oder tats. Schuldenwert?

Weiss da vielleicht jemand Bescheid, oder wo gibt es dazu gezielte Informationen?