Hallo lieber User,

ich habe auf einen Teil meines Erbes zugunsten meiner Halbschwester verzichtet. Dies war im Testament meiner Mutter jedoch nicht so vorgesehen. Daher wurde eine notarielle Urkunde aufgesetzt, die ich dann auch unterzeichnet habe.

Jedoch finde ich, dass ich nicht im Vollbesitz meiner geistlichen Kräfte war. Ich war zu dem Zeitpunkt gerade 18 und meine Mutter ca. 1 Jahr verstorben.

Bestehen dort Chancen auf einen Widerruf?