Hallo Zusammen,

wir möchten uns eine Terrassenüberdachung bauen. Laut Bauamt(Merseburg, Sachsen- Anhalt) benötigen wir keine Baugenehmigung aber die schriftliche Erlaubnis der Nachbarn, weil wir in einem Reihenhaus wohnen und die 3m Abstand zum Nachbargrundstück natürlich nicht einhalten können.

Nun meine Frage wo steht das genau mit der Erlaubnis der Nachbarn? Im Paragraph 60 der LBO SA steht das nicht explizit drin. Bin für Hinweise und Kommentare sehr dankbar.

Danke...