Antwort
Rechtlich gesehen bist du natürlich nicht verpflichtet, ihr die Bücher vorbeizubringen. Nenn ihr einen Termin, wann sie die Bücher bei dir abholen kann. Oder: Falls du das Portogeld nicht bezahlen möchtest, laß dir von ihr das Geld im Vorwege überweisen und versende die Bücher dann per Post.