Hallo!

Am 23.09.20 erhielte ich ein Schreiben von der Firma PRA Group, aus diesem Schreiben folgte, dass ich eine Verbindlichkeit vom 30.04.2015 gegenüber der Deutsche Postbank jetzt an die PRA Group zahlen muss (die Forderung ist übergegangen).

Seit dem Jahr 2011 besitze ich kein Girokonto mehr von der Deutsche Postbank und ich habe auch seitdem nichts mehr von der Bank gehört.

Ich habe erstmal auf den Brief nicht reagiert. Am 05.10.20 bekäme ich aber noch ein Schreiben. Darauf antwortete ich, dass die Einrede der Verjährung gem. §214 Abs. 1 BGB erhebe.

Heute erhielte ich erneuert einen Brief von der Firma.

Ausschnitt aus dem Brief: "sollte weiterhin keine Reaktion Ihrerseits vorliegen, würden wir etwaig zur Sicherung dieses Vertragsverhältnisses abgetretene Einkünfte fristgemäß bei Ihrem Arbeitgeber und/oder dem Leistungsträger offenlegen.

Fernen wären wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet für Sie, dass wir die Forderung gerichtlich titulieren lassen müssten, sofern dieses noch nicht durch die Vorgläubigerin geschehen ist...."

Was ist noch merkwürdig finde, dass nicht in einem von 3 Briefe beschrieben ist wofür genau ich zahlen muss und der Betrag selber erhöht sich je um 14 cent.

Die Frage ist wie soll ich jetzt vorgehen? Kann die verjährte Forderung tituliert werden? Ist diese ganze Geschichte überhaupt rechtmäßig?

Ich danke im Voraus!

Alina