In etwas über einer Woche habe ich einen Gerichtstermin wegen eigener Ehescheidung. Mein Erscheinen ist angeordnet. Die Ladung habe ich erst vor etwas mehr als 1 Woche bekommen. Bei Nichterscheinen wird mir eine Geldstrafe angedroht und dass Entscheidungen zu meinen Lasten getroffen werden können - davon mal abgesehen möchte ich auch erscheinen. Urlaub kann ich nicht nehmen, da das bei uns im laufenden Monat nicht möglich ist und die Urlaubskapazität wäre auch gar nicht vorhanden. Meine Vorgesetzte meint nun, wenn ich nicht als Zeuge geladen sondern beteiligt bin und das Verfahren "selbst verschuldet" habe, sei mein Erscheinen ein "Privatvergnügen" und ich könne nicht auf eine Freistellung bestehen. Stimmt das? Also es geht nicht um die Bezahlung nach BGB § 616 oder ob mir Minusstunden angerechnet werden oder ob mir Urlaub abgezogen wird oder ob ich Anspruch auf Sonderurlaub habe, sondern nur um die Frage: Muss mich der AG bei eigener Scheidung freistellen?