Hallo zusammen, ich musste meinen Führerschein nach zweimaliger Überschreitung in Höhe von 26 km/h in einer 70er Zone nun für einen Monat in amtliche Verwahrung geben. Der Monat ist nun um. Mir wurde mitgeteilt das der Führerschein per Einwurfeinschreiben zurück kommt, nun habe ich eine Mitteilung im Briefkasten erhalten in dem hervorgeht dass der Briefträger niemanden angetroffen hat und der Führerschein an der Poststelle abgeholt werden muss... Dies geht natürlich erst wieder ab Montag... Darf ich nun wieder fahren? Kann ich eine Aufwandsentschädigung gegenüber dem Landratsamt geltend machen?