Guten Tag liebe Community, ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht und mit Googeln leider keine Antwort gefunden:

Letztes Jahr war meine Email auch vom großen Identitätsdiebstahl-Skandal betroffen. Auf der Seite vom BSI konnte man das ja auch testen. Angenommen Cyberkriminelle haben damit Unfug getrieben und meine Email taucht irgendwann, irgendwo auf und wird zurückverfolgt. Im Börse bz Fall wurden die Verdächtigen auch über Ihre Email Adressen zurückverfolgt (bzw. den IPs hinter den Emails). Wie ist denn das Rechtlich einzuordnen. Braucht man immer eine IP Adresse? Es gibt ja auch Email Adressen bei denen man sich mit Adresse und co anmeldet? Es Besteht ja aber auch immer die Möglichkeit, dass der wahre Besitzer eine Mailadresse nicht der einzige ist, welcher darauf Zugriff hat?! IP Adressen werden ja nur 7 Tage gespeichert? Kann man dann den "Besitzer" der Email verantwortlich machen? Solche eine Zurückverfolgung über die Email Adresse reicht doch maximal als Verdacht, oder wäre das auch schon "Beweiskräftig"?

Kennt sich damit jemand aus?

Es ist nicht so, dass ich jetzt Angst hätte, aber das war einfach so ein Gedankenspiel von mir, welches mit Interessieren würde.

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Markus