Hallo!

Ich habe eine Frage und würde mich über Anregungen freuen :-).

Zwei Ehegatten woll sich scheiden lassen. Einer der Ehegatten hat während der Ehe von seinen Eltern eine Immobilie geschenkt bekommen. Er ist also der Eigentümer. Die Schenkung würde wohl nach 1374 II BGB dem Anfangesvermögen zu gerechnet werden. Nur ein eventueller Wertzuwachs würde wohl im Rahmen des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden.

Der Ehegatte, der Eigentümer, möchte seine Immobilie nun verkaufen und fragt an, ob er dies besser vor der Scheidung tun soll oder ob er damit warten soll bis die Scheidung durch ist. Was wäre wohl günstiger für ihn ?

Vielen Dank !!