Hallo zusammen. Mein Sohn war Azubi im Malerhandwerk. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Aufrechnung der noch auszuzahlenden Überstunden, erklärte mir der Ex-Chef, dass Fahrten zur Baustelle, nach vorheriger Beladung des Fahrzeugs, nicht zur Arbeitszeit zählen und somit von der Überstundenliste zu streichen sind und nich bezahlt werden.

Beispiel: 07:00 Uhr Arbeitsbeginn - Beladung KFZ // 07:15 Uhr Abfahrt zur Baustelle // 08:00 Uhr Erreichen Baustelle, Beginn der Arbeit

Ab wann wird in diesem Fall die Arbeitszeit berechnet? Ab 07:00 oder 08:00 Uhr?

Danke für Eure Antworten