Direkt an PayPal oder an die KSP zahlen?

Hallo,

ich habe von den KSP Rechtsanwälten ein E-MAIL erhalten in der hervorging das ich PayPal 18,18€ Schulde (streite ich nicht ab da ich exakt 30Min zu spät eingezahlt hatte) Im Internet las ich viel, dass man einfach ksp wiedersprechen und an PayPal zzgl. Zinsen...

Was soll ich machen KSP Die fast 4 fache Summe zuzahlen oder an Paypalzahlen

Sehr geehrter Herr X,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 18,18 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal KontoEUR18,18zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)Zinsen seit dem 10.12.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem BasiszinssatzEUR0,05Anwaltsgebühr1EUR36,00Auslagenpauschale2EUR7,20GesamtbetragEUR61,43

1, 2 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 61,43 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum 

15.01.2018

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der Kennung "XXX@XX.de" wurde am 27.08.2017 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Sie haben PayPal beauftragt, eine Zahlung in Ihrem Namen auszuführen und den entsprechenden Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Hinsichtlich dieser Lastschrift kam es sodann zu einer Rücklastschrift, so dass die Forderung nun zuzüglich etwaiger Rücklastschriftgebühren zum Ausgleich offen steht.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XX@XX.de" versandt

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Recht, ksp, PayPal, Wirtschaft und Finanzen
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.