Hallo, wir leben seit Dezember 2015 getrennt. Seit zirka 2 Jahren ist meine Frau Gesundheitlich angeschlagen und ich habe sie immer unterstützt. Leider hat es nichts geholfen, wir werden uns jetzt doch trennen. Anfangs sollte es nur eine Trennung auf Zeit sein. Allmählich wird mir klar, es wird nicht auf Zeit sein, sondern für immer. Zur Zeit ist Sie beruflich in der wiedereingliederung und arbeitet zur Zeit 3 Stunden. Sie hat schon vor längerem einmal verlauten lassen, dass sie nur noch 3-4 Stunden arbeiten möchte. Als Sie noch voll arbeitete, waren unsere Verdienste annähernd gleich. Wie sieht es es jetzt mit der Unterhaltspflicht aus, da sie jetzt nur noch die hälfte verdienen wird? Weiter will Sie von mir die hälfte meiner Mieteinnahmen, die ich durch eine Einliegerwohnung in meinem Haus habe. Von den Mieteinnahmen haben wir bisher gemeinsam unser Urlaube finanziert und Hausinstandhltungskosten beglichen. Hat Sie einen Anspruch auf die Mieteinnahmen? Kann ich als Trennungsjahr bereits den Dezember 2015 angeben? Ist es für mich von Vorteil oder Nachteil wenn ich die Scheidung möglichst schnell hintermir habe. Gedanke ist, wenn sie jetzt nur 3 Stunden arbeitet könnte es sein, dass ich Unterhalt zahlen muß. Wenn ich warte bis die Wiedereingliederung rum ist und sie doch wieder voll arbeiten sollte, kann es sein, dass ich evtl. keinen Unterhalt zahlen muß. So viele Fragen, ich weiß nichtmehr wo mir der Kopf steht und was ich machen soll. Wie ist es wenn sie einen neuen Partner hat und er ein sehr guten Einkommen hat, bin ich dann vom Unterhalt befreit?
dd