Getrennt Lebend, jetzt will Sie die Hälfte meiner Mieteinnahmen?

Hallo, wir leben seit Dezember 2015 getrennt. Seit zirka 2 Jahren ist meine Frau Gesundheitlich angeschlagen und ich habe sie immer unterstützt. Leider hat es nichts geholfen, wir werden uns jetzt doch trennen. Anfangs sollte es nur eine Trennung auf Zeit sein. Allmählich wird mir klar, es wird nicht auf Zeit sein, sondern für immer. Zur Zeit ist Sie beruflich in der wiedereingliederung und arbeitet zur Zeit 3 Stunden. Sie hat schon vor längerem einmal verlauten lassen, dass sie nur noch 3-4 Stunden arbeiten möchte. Als Sie noch voll arbeitete, waren unsere Verdienste annähernd gleich. Wie sieht es es jetzt mit der Unterhaltspflicht aus, da sie jetzt nur noch die hälfte verdienen wird? Weiter will Sie von mir die hälfte meiner Mieteinnahmen, die ich durch eine Einliegerwohnung in meinem Haus habe. Von den Mieteinnahmen haben wir bisher gemeinsam unser Urlaube finanziert und Hausinstandhltungskosten beglichen. Hat Sie einen Anspruch auf die Mieteinnahmen? Kann ich als Trennungsjahr bereits den Dezember 2015 angeben? Ist es für mich von Vorteil oder Nachteil wenn ich die Scheidung möglichst schnell hintermir habe. Gedanke ist, wenn sie jetzt nur 3 Stunden arbeitet könnte es sein, dass ich Unterhalt zahlen muß. Wenn ich warte bis die Wiedereingliederung rum ist und sie doch wieder voll arbeiten sollte, kann es sein, dass ich evtl. keinen Unterhalt zahlen muß. So viele Fragen, ich weiß nichtmehr wo mir der Kopf steht und was ich machen soll. Wie ist es wenn sie einen neuen Partner hat und er ein sehr guten Einkommen hat, bin ich dann vom Unterhalt befreit?

dd

Unterhalt, Scheidung, Trennung
Bevorstehende Scheidung, was kommt auf mich zu?

Hallo, es wird wohl demnächst soweit bei uns sein. Meine Frau ist bereits ende letzten Jahres aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen. Folgendes, ich habe ein Haus mit in die Ehe gebracht. Wir sind beide berufstätig, meine Frau bekommt 1400,00 und bei mir sind es 1700,00 Euro. Kinder haben wir keine. 2012 haben wir das Dachgeschoss ausgebaut und ich habe einen Kredit in höhe von 50000,00 Euro aufgenommen. Kredit habe ich alleine Unterschrieben, da meine Frau keine Haftung dafür übernehmen wollte. So hat sie es damals erwähnt. Sie hat jetzt erwähnt, dass sie nicht streiten will und wir im guten auseinander gehen? Gibts sowas? Braucht jeder einen Anwalt, oder können wir wirklich gemeinsamm einen nehmen? Sie möchte nichts weiter als Unterhalt für sich und den Zugewinn. Hat sie einen anspruch auf Unterhalt? Wie verhält sich das mit dem Zugewinn? Wir habe ein gemeinsammes Konto, auf dieses ging unser Lohn ein und davon wurden auch unsere Ausgaben und Urlaube getätigt. Sie meinte, sie hat ein Anrecht auf den Dachgeschossausbau, denn es wäre eine Wertsteigerung. Hat sie darauf einen Anspruch, auch wenn sie sich aus der verantwortung bisher gezogen hat? Den Kredit bediene ich selbständig aus meinen Mieteinnahmen von meiner Einliegerwohnung. Wir sind seit fast 14 Jahren verheiratet, was muss ich noch alles beachten? Nach unserem letzten Gespräch, habe ich doch das Gefühl, dass sie mich melken will bis ich fertig bin.

dd

Unterhalt, Scheidung, zugewinn
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