Hallo, ich habe im Jahr 2006 mein Anerkennungsjahr absolviert. Dann wollte ich im Jahr 2007 meine Berufsurkunde zum Führern der Berufsbezeichnung des Rettungsassistenten beantragen. Wurde mir nicht gewährt weil nach dem Rett ASS Gesztz §2 Abs.2 Unzuverlässigkeit berufen wurde. Im Jahre 2011 habe ich gleich wieder versucht, leider das gleiche Problem obwohl ich in der Zeit 2007-2011 im Rettungsdienst Arbeite. Meine frage ist nun gibt es eine Frist wonach man seine Urkunde bekommt?? Ich meine ab wann verjährt das?? Den es Kosten sehr viel Geld jedesmal zu Klagen. Grund ist oder war "Privatinslovenz und einen alten Eintag im Fährungszeugnis. Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet oder Tips geben könntet