Hallo, wir haben vor, ein Einfamilienhaus zu bauen. Für die Baugenehmigung sollten ja die Nachbarn einbezogen werden, und nach Möglichkeit auch zustimmen. Nur: Wer ist denn rechtlich gesehen "der Nachbar"? Sind das nur die Eigentümer der Grundstücke, mit denen wir eine gemeinsame Grenze haben? Oder z.B. auch Eigentümer auf der anderen Straßenseite? An einer Seite unseres Grundstücks geht ein Fußweg entlang, sind die Eigentümer auf der anderen Seite des Fußweges auch Nachbarn in diesem Sinne?