Ich bin die Mutter eines 17-jährigen. Er beginnt ein Studium und zieht von zu Hause aus. Bisher bekam ich 500 € Unterhalt für ihn vom Vater. In Zukunft wird er eine Einzimmerwohnung am Studienort haben, zusätzlich weiterhin zu Hause ein Zimmer und er ist von Freitag-Montag bei mir. Wie verändert sich bei den erhöhten Kosten der Unterhaltsanspruch? Baföganspruch gibt es nicht wegen zu hohem Gehalt des Vaters.