Hallo zusammen,

Die familiäre Situation: Vater vor Jahren gestorben, Mutter war testamentarisch Alleinerbin ("Berliner Testament"). Drei Kinder (inkl. mir) als Nacherben, zwei Enkelkinder vorhanden.

Meine Fragen:

  1. Wenn ich das Erbe beim Tod meiner Mutter ausschlage, habe ich dann noch Anspruch auf den Pflichtteil aus dem Erbe meines Vaters als Nacherbe?
  2. Wenn ich mein Erbe ausschlage, rücken dann die Enkel in der Rangfolge nach oder sind diese automatisch sowieso bereits Erbe beim Tod Ihrer Oma?

Vielen Dank für Eure Zeit und Antworten.