Hallo zusammen,

Habe im März 2013 ein Auto über einen bekannte Internetseite gefunden.

Der Wagen stand bei einem Auto-Händler auf dem Gelände , wo ich ihn zur einer Probefahrt abgeholt habe. Zwei Tage später habe ich den Vertrag auch in dem Autohaus unterzeichnet. Um eine Gewährleistung auszuschließen hat der Händler den Wagen als privat verkauft. Im Vertrag steht seine Privatadresse. Hab damals nicht groß drüber nachgedacht, da der Wagen gut in Schuß war. Allerdings ist nun ein Deckel an der Nockenwelle abgebrochen (keine eigenes Verschulden) und der Motor ist im Prinzip tot.

Jetzt die Frage, darf ein Autohändler in seinem Autohaus ein Auto als privat verkaufen? Die Adresse des Vorbesitzers steht nicht im Vertrag.

Im Vertrag steht übrigens "privatverkauf, keine Garantie/Gewährleistung".

Ist das rechts??

Danke und Gruß