Hallo, kann mir jemand bei dem Thema Bestandsschutz helfen?

Kurz zu meiner Situation.

01.09.11 - 31.10.15 sozialversicherungspflichtig beschäftigt 01.11.15 - 31.03.16 arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug 01.04.16 - 31.10.16 sozialversicherungspflichtig beschäftigt seid 01.11.16 - 28.02.17 arbeitslos mit Arbeitslosengeldbezug ab 01.03.17 werde ich wieder Vollzeit in Arbeit stehen.

Nun wurde mein Arbeitslosengeld nicht neu berechnet, sondern das ALG vom letzten mal der Arbeitslosigkeit genutzt. Nun ist es aber so das ich vom 01.04.16 - 31.10.16 mehr verdient habe als das Jahr zuvor. Kann ich gegen diesen Bescheid angehen und verlangen damit mein Einkommen bei der Berechnung mit einbezogen wird? Die Regel mit dem bestandsschutz ist mir schon klar, ist ja auch schön und gut für diejenigen die nach der ersten Arbeitslosigkeit weniger verdienen. Nun ist es in meinem Fall aber so das ich nicht weniger sondern mehr verdient habe. Das kann doch so nicht gerecht sein, das dort auch der Bestandsschutz angewendet wird.

Weiß jemand rat?