Hallo,

mein Nachbar ( 93 J. ) ist, leider in seinem Urlaub, verstorben, und ich bin als alleinige Erbin im Testament, welches beim Nachlassgericht liegt, eingetragen.

Der Nachbar war verwitwet und kinderlos.

Es geht um seine Eigentumswohnung.

Ich habe mich um den Herren mehrere Jahre gekümmert, da sein Bruder ( 92 J. ) und Nichte ( über 50 J. ), die einzigen Verwandten, in anderen Bundesländern leben. Es gab nur telefonischen Kontakt zwischen meinem Nachbarn und dessen Bruder. Mit der Nichte zu bestimmten Feierlichkeiten, wenn überhaupt. Er hat von den Beiden in den letzten 15 Jahren nicht einmal Besuch erhalten.

Meine Frage: Haben diese Beiden Personen ein Anrecht auf das Erbe, bzw muss ich sie auszahlen?

Mir ist es total unangenehm, dass er mich als alleinige Erbin eingesetzt hat. Für mich war das immer Nachbarschaftshilfe.

Ich habe Angst, was jetzt so alles auf mich zu kommt.

Vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten!

Vielen Dank im vorraus!