Sehr geehrter Leser,

ich bin ein YouTuber mit knapp 35.000 Abonnenten, ich habe ein Video hochgeladen mit dem Titel "Sex in H&M Umkleidekabine." (
ES HANDELT SICH UM EIN KOMMENTIERTES GAMEPLAY NICHT UM VIDEOMATERIAL DER HANDLUNG
Nun habe ich eine Nachricht von einer Anwältin erhalten mit folgendem Inhalt:

"Ich bin die Opferanwältin des betreffenden, minderjährigen Mädchens. Meine Mandantin war zum Vorfallszeitpunkt unter 14 Jahre alt und es ist ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes anhängig. Das Ursprungsvideo wurde zum Teil gegen den Willen meiner Mandantin aufgenommen und ohne ihr Einverständnis verbreitet. In Ihrem youtube Video wird abwertend über meine Mandantin gesprochen. Der Beitrag führt zudem zu beleidigenden Kommentaren „Sch***mpe“ und dergleichen. Zahlreichen Personen (Mitschülern etc.) ist bekannt, um welche Person es sich in dem Video handelt, zum Teil wird der Name meiner Mandantin in den Kommentaren genannt. Ihr Video, in dem weitere Details frei hinzugedichtet werden, verletzt eklatant die Persönlichkeitsrechte meiner Mandantin. Sie hat ein Recht darauf, dass ihre Sexualsphäre nicht in der Öffentlichkeit ausgebreitet und diskutiert wird. Das Video erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung bzw. leistet Anstiftung und Beihilfe zum Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung und ist damit strafrechtlich relevant. Ich habe Sie aufzufordern, das Video umgehend aus youtube und anderen sozialen Netwerken, in die Sie es eingestellt haben, zu entfernen. Andernfalls werde ich gegen Sie eine gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken, die mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird, Strafanzeige gegen Sie erstatten und Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen!"

Meine Frage nun hat die Anwältin Recht, oder versucht sie mich nur einzuschüchtern und eine Entfernung des Videos aufgrund von Unwissenheit und Angst vor Strafe zu erreichen?