Hallo ich habe mal eine frage und zwar muss man wenn man unter einer Psychischen Angststörung leidet als zeuge vor gericht aussagen also in einer öffentlichen verhandlung??? ich weiß für jemanden der sowas nicht hat oder kennt mit einer Angststörung der wird sagen geh ruhig dahin es kann nichts passieren, aber meine frage ist halt muss ich aussagen oder kann ich auch eine schriftliche aussage machen oder aber einzeln vernommen werden ist sowas möglich bitte dringend um eine antwort, es ist wirklich wichtig !!! Achso bevor ich es vergesse: Noch habe ich zwar keine vorladung bekommen aber mein kumpel schon, normalerweise kriegen wir immer gemeinsam Post kann es sein das es dem gericht schon genügt ein zeuge zu habe bzw. zwei zeugen es waren insgesammt 3 mit mir ??? Danke im voraus für alle antworten !!!