Du verwechselst "verschreibungspflichtig" mit "Betäubungsmittel". Verschreibungspflichtige Medikamente mitzuführen ist rechtlich vollkommen unbdenklich.

Ritalin ist aber ein Betäubungsmittel. Das darfs Du grundsätzlich mit Dir führen. Auch ohne Rezept. Wenn die Polizei aber Nachweise einfordert, dann solltest Du sie auf den Arzt verweisen, der dir das Ritalin verschrieben hat bzw. von ihm eine Bestätigung/Attest besorgen. Damit hat sich das dann erledigt.

Wenn Du das Ritalin aber nichtverschrieben bekommen hast, dann gilt es wie der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln. Das ist dann das gleiche, wie wenn man DIch mit Gras oder Amphetamin erwischt hätte.

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