Antwort
das stimmt so nicht zum glück leben wir in deutschland wo alles genormt und geregelt ist.
AB einer Hallentemperatur von 26°c sind Fenster mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten (ASR A3.5 4.3(2)).
Unter 17° c ist es auch nicht erlaubt.
Solche zustände bitte Dokumentieren und den zuständigen Behörden zukommenlassen.
Sehr Schade wenn Steuergelder am ende ausgezahlt werden und dann nicht an solchen Orten verwendet werden sondern an Anderen.