Hi,

ich habe folgende Situation:

Unser Nachbargrundstück liegt ~1,7m tiefer als unseres. Ich habe auf meinem Grundstück direkt an (nicht auf) der Grenze eine Hohlmauer hochgezogen, die mit Beton ausgegossen und auf diese wiederum eine Betonplatte aufgesetzt auf der mein Gartenhaus steht. Nun haben meine Nachbarn eine 1,7m x 4m Meter Mauer vor der Nase die jetzt ziemlich hässlich ausschaut. Wie ist da die gesetzliche Regelung. Muss ich die Mauer zwingend verputzen/optisch angleichen? Ist der Bebauungsplan (der ja Aussagen zur Optik Hauptgebäudes macht) da die Vorlage? Könnte ich mich theoretisch hinstellen und sagen, die Aussicht ist euer Problem?

Hintergrund der Frage ist kein Rechtsstreit o.ä. sondern einfach eine Frage die mir aus Neuierde durch den Kopf geht.

Viele Grüße

Dave