Einen wunderschönen Abend, Es gibt zwar schon ähnliche Fragen, jedoch sind diese doch recht alt. Ich habe zurzeit neben meinem Studium einen Nebenjob auf 450 Euro Basis. Da ich aufgrund eines besseren Angebots für einen Nebenjob den alten Minijob kündigen will ergibt sich folgendes Problem: Die Kündigung ging am 15. diesen Monats an den bisherigen Arbeitgeber. Da dieser auf vier Wochen Kündigungsfrist besteht, kann ich nicht wie geplant am 1. Juli die neue Stelle annehmen, da ich ja dann definitiv die 450 Euro Grenze überschreite. Ist es möglich, dass der neue Minijob auf den 1. Juli zunächst als befristet angemeldet werden kann? Und wenn ja, ist es richtig, dass diese befristete Beschäftigung ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig ist, sprich dass sich trotz der Überschreitung der 450 Euro Grenze keine Probleme bezüglich der Steuer ergeben? Vielen Dank schon im Voraus!