Ich wohne in einer Reihenhasusiedlung, bei der jedem Reihenhaus nur ein einziger Stellplatz zugewiesen wurde. Unglücklicherweise sind es ca. 50 m Fußweg von meinem Stellplatz bis zu meinem Haus, was den Transport von Möbeln etc. unzumutbar macht. Auch Besucher klagen immer wieder über weite Fußwege > 300m.

Glücklicherweise grenzt mein Garten an eine andere, recht enge Straße, über die ich in mein Grundstück einfahren kann. Der Vermieter erlaubt mir das, und hatte früher selbst einen gelegentlich genutzten Parkplatz mit Rasenpflastersteinen eingerichtet.

Nun macht mir ein Bewohner der Straße, durch die ich einfahre, Ärger. Er stellt sein eigenen Auto gerne so ab, dass ich weder ein- noch ausfahren kann. Er sieht sich im Recht, da ich schließlich nicht im Garten parken dürfe. Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass das nicht grundsätzlich wahr sein kann, es sei denn, das Parken im eigenen Garten sei in irgendeiner Ortssatzung oder gar im Bebauungsplan eindeutig verboten. Wer kann Tipps geben, wo man sich über den Sachverhalt schlau machen kann? Weder in der BauNVO noch STVO fand ich bislang brauchbare Hinweise. Bin für jeden Hinweis dankbar.