Hallo,

meine Eltern sind Pächter in einer Kleingartenanlage.

Der Vorstand des Vereins möchte jetzt in der Mitgliederversammlung beschließen, dass bei Nichtzahlung (oder lediglich Teilzahlung) der Stromrechnung nach einmaliger Mahnung der Strom sofort abgestellt werden darf.

Geht das so einfach?

Immerhin dürfen die Stromanbieter (wie Stadtwerke, eon etc.) gem. § 19 StromGVV auch nicht nach einmaliger Mahnung den Strom abstellen.

In dem Gartenverein gibt es jedes Jahr Streitigkeiten über die Richtigkeit der Abrechnung. Meine Eltern zahlen dann immer einen Teil und bitten für den restlichen Teil um Einsichtnahme in die Unterlagen des Vorstandes.

Nach beabsichtigter Beschlussfassung des Vorstand würde das aber bedeuten, dass der Strom abgestellt werden darf, da ja nur ein Teil bezahlt wurde.

Wer kann mir helfen?