also ehrlich gesagt bin ich erschüttert, was hier für antworten geschrieben werden... meine tochter ist EINEINHALB. Ich habe mit meiner mutter telefoniert und habe das handy lautgestellt, damit sie sich hören können.Ich habe das handy aber in der hand behalten. sie hat es mir aus der hand gerissen und es runterworfen. und ja es waren einige leute dabei, die das bezeugen könnten. ein einfaches es gibt keine versicherung, die das abdeckt hätte mir gereicht. ich weiß von einer bekannten, deren tochter eine glasscheibe bei SICH zu hause zertrümmert hat und ja, das hat dann die hausratversicherung bezahlt. ich habe noch nie irgendeine meiner versicherungen in anspruch genommen und wollte mich nur vergewissern, ob ich einen anspruch hätte. DANKE
wenn du dein abitur gerade erst gemach hast und einen schnitt von 1,6 hast wirst du es sehr schwer haben. der nc war zum wintersemester 10/11 bei 1,1. alle anderen sind über die auswahlverfahren der uni, zum teil auswahlgespräche oder eben sonderbedingunen reingekommen. die sind zum beispiel, härtefallregelungen, wartezeit, medizinishce vorausbildung. melde dich auf jeden fall bis anfang janar für den medizinier test an. de ist zwar nicht überall pflicht aber du erhöhst sicherlich deine chance. ansonsten nutze die zeit jetzt schon mal und fange einfach eine ausbildung in einem medizinschen beruf an, das hilft dir so oder so. gute unis sind münchen, leipzig, tübingen heidelberg und göttingen. in köln gibt es einen interessanten modelstudiengang der das studium neu gliedert. viel erfolg!
die gerichte entziehen nicht einfach ohne grund das gemeinsame sorgerecht und der richter ist ja bei euch sicherlich erst mal davon ausgegange, dass der vater sich kümmert bzw. kümmern will. es sind ja nicht nur rechte, die man da als elternteil hat sondern vielmehr auch pflichten. wenn er sich schon so lange nicht gemeldet hat und sich nicht kümmert, zudem auch noch weggezogen ist, hast du relativ gute chancen, dass das gericht dir das alleinige sorgerecht zuspricht. man muss nur immer bedenken, dass man den leiblichen vater für ein kind durch nichts ersetzt und man trotz allem frust und ärger versuchen sollte dass beide eltern und die kinder in irgendeiner form kontakt haben und wenns nur ab und an fotos oder eine postkarte sind. versuche wenigstens immer die aktuelle adresse zu haben. falls bei deinem kind die fragen nach ihm kommen - und sie werden kommen. es ist dann wichtig dass man die kinder den kontakt auch versuchen lässt. viel erfolg wünsche ich dir!
unabhängig davon ob sie die sachen zur pfändung freigibt oder nicht können sie gepfändet werden bis ein anderer nachweisen kann, dass ihm die schaen gehören. sonst könnte das ja jeder sagen. der gerichtsvollzieher geht erst mal davon aus dass die dinge die sich in der wohnung befinden auch den bewohnern gehören. aber wenn ihr das nachweisen könnt dürfte das ja eh kein problem sein. da kann es sogar schon reichen wenn ihr euch mit dem gerichtsvollzieher in verbindung setzt und ihm die nachweise vorlegt.
das schlimme ist das sowas meistens unter "sachbeschädigung" läift aber anzeigen würde ich trotzdem erstatten.
also die fördergelder für 9 monate bekommst du wenn du bei antragstellung ALG1 berechtigt bist und noch mind. 90 tage anspruch über hast. in der zeit bekommst du den alg 1 satz plu ca 300 euro für sozialkosten sprich krankenkasse und all sowas. muss man ja dann selber machen. man muss aber ein genaues konzept vorlegen und muss soviel ich weiß alles über ein seminar bei der ihk machen, weil die ämter das nciht mehr selber machen. zudem kann man wohl das geld noch 4 moante verlängern wenn man es begründet. zudem darf man in den letzten paar ajhren nciht arbeitslos gewesen sein. kredite kann man evtl über die europäiche bank bekommen.
viel erfolg!!
das stimmt nur bedingt. wenn es um die höhe des unterhaltes geht ist das richtig. geht es aber darum dass dein partner evtl mal arbeitslos wird un keinen unterhalt mehr zahlen kann wirst du sehr wohl in die gemeinschaftliche berechnung mit heingezogen. hier macht es allerdings keinen unterschied ob ihr verheiratet seid oder nicht. bei uns war das zumindest so. und der richter hat einen gewissen ermessenspielraumwieviel er über dem existenzminimum abzieht. wenn ihr allerdings normalen unterhalt bezahlen könnt und bezahlt macht es keinen unterschied. es wird in dem moment wieder wichtig wenn deinem partner etwas passiert. dann wäre spnst die tochter ( je nachdem ob es noch andere kinder gibt) alleinerbin. zudem kann dein partner studiennachweise verlangen. werden diese nciht vorgeracht können die zahlungen auch eingestellt bzw. gekürzt werde. im einzelnen würde ich mich allerdings nochmal bei einm fachanwalt für familienrecht beratenlassen,d er sich eieren speziellen fallnochmal genau ansieht.
also in frankreich kommen sie aus kohlköpfen - so blöde das auch klingen mag und die finden unsern storch auch nicht gerade origniel :-D
es muss nicht jeder Schnarchen. das ganze entsteht durch fehlende spannung im rachenbereich. Ich arbeite damit beruflich und habe es auch im privaten Bereich erlebt. Nicht umsonst schnarchen viele, wenn sie getrunken haben. Das senkt das ganzkörperliche Spannungsniveau. Also hilft als erster Schritt Sport machen. Zudem kann man sich beim HNO-Arzt oder beim Logopäden disbezüglich Tipps und Übungen holen. Ausserdem gibts es noch weitere Möglichkeiten des Trainings mit Geräten. Schnarchen sollte nicht als harmlos abgetan werde, da es oft mit Atemaussetzern einhergeht und nicht unterschätzt werden sollte.
http://www.face-former.de/?gclid=CLSe1IGYrKICFQUFZgodC1g_Eg
Diese Frage lässt sich nicht so einfach in ein paar sätzen beantworten. Es gehörtn verschiedene faktoren dazu. ZUm einen hat nicht jeder die veranagung für eine gut Singstimmt zum anderen fehlt es vielen menschan auch an der nötigen musikalität bzw. dem rhythmusgefühl.
Wenn du einfach jeden tag singst, bringt dir das sicherlich freude, aber du kannst als leie nicht beurteilen, ob die technik die du verwendest dich überhaupt zu einem guten ergebniss bringt. daher auch mein tipp nimm gesangsunterricht oder gehe zu einer Stimm trainerin.
Start - Systemsteuerung - System
Das typische der co-abhängigkeit ist, dass man seine eigenen bedürfnisse so weit ausblednet dass man sich selber damit schadet. das Ich bzw. die Ich Struktur ist nicht in dem Maße ausgeprägt wie es bei einem gesunden Menschen der Fall sein sollte.
Ganz typisch dabei ist immer der Gedanke, was würde der ander amchen oder auch was macht der andere. Man trifft dann seine entscheidungen nciht nach einem für sich gesunden Maßstab sondern orientiert sich permanent an der anderen person.
Die ursachen sind hier sehr vielfälltig, aber man erkennt es daran, dass man sich immer wieder in Situationen begibt oder aber Dinge akzeptiert unter dem deckmantel der Liebe oder des helefenwollens, die einem selber überhauptnicht guttun. Man verliert sich dabei selber und die gedanken drehen sich nur noch um die andere Person. cih hoffe das hiflt dir weiter...
IM deutschen Recht ist es so, dass man nach einer Eheschließung einmal einen hauptnamen bestimmen kann. das muss man nicht sofort manchen. Wenn man Kinder hat muss man es sofort machen, da dann EIN hauptanem gewählt werden muss den auch die Kinder bekommen. da ihr ja gemeinsame kinder habt müsste das bei euch auch so sein udn es düfte daher kein problem sein den namen zu ändern. Denn es würde ja keinen sinn machen den andern weg zu wählen, denn dann müssten die kinder adoptiert werden vom partner. geht ja nciht weil er ja eh schon der vater ist.
man man man. nur weil sich jemand vielleicht etwas unbeholfen ausdrückt muss man ihn doch nciht gleich zerfleischen. ich gehe doch schwer davon aus, dass er sich freut dass er seine tochter eine woche bei sich hat. aber wenn man wenig geld hat kann einem das sicherlich große sorgen bereiten, weil man mit dem kind ja auch was unternehmen will. aber wie schon meien vorredner auch meine antwort. du musst für alles aufkommen und auch den kompletten unterhalt bezahlen. wenn du dich gut mit der kidnesmutter verstehst dann rede doch mit ihr darüber.