Türsteher an Diskotheken, die für eine Sicherheitsfirma arbeiten oder selbstständig tätig sind, müssen bei der zuständigen IHK eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in §34 (a) der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen umgangssprachlich "Türsteher-Schein" oder einfach "Schein" oder 34 a genannt.

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Jedes Mal wenn ich den FIlm schaue fühle ich mich irgendwie immer wie Bruce Lee. Aber keine Sorge das vergeht bald wieder :D Aber ich bezweifel, dass das klappt. Geh lieber zu einem Trainer

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