Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Aufnahme einer Online-Vorlesung.

Da es ja verboten ist, die Stimme, nach §201 StGB, aufzunehmen, möchte ich die Vorlesung ohne die Stimme des Professors aufnehmen (also nur seine Powerpoint-Präsentation und meine Notizen die ich darüber spreche) und diese Aufnahmen nur selbst privat nutzen.

Meine Frage ist, der Professor hat in einer Email geschrieben, es ist verboten Fotos oder Bildschirmaufnahmen von seiner Vorlesung zu machen und er behält sich rechtliche Schritte vor.

Kann es stimmen? Mir würde dazu nur das Urheberrechtsgesetz in den Sinn kommen, welches für das Verbot sprechen würde, aber gilt es auch, wenn die Aufnahmen/Bilder nur privat genutzt werden?