Hallo,

ein Fahrzeug wollte mich von hinten bedrängen und kam scheinbar mit hoher Geschwindigkeit auf mich zu. Da er mich bedrängte konnte ich seine Warnblinker auch nicht wahrnehmen. Erst als er mich später überholte und dann noch hupte erkannte ich seine eingeschalteten Warnblinker. Kurz darauf überholte er innerorts bei hoher Verkehrsdichte auf einer einspurigen Fahrbahn und wäre beinahe mit einem rückwärts ausparkendem Fahrzeug aus der Gegenspur kollidiert.

Meine Frage ist, die ich mir bei dem Spektakel stellte, ob ich bei einem "Notfall" laut StVO den Warnblinker verwenden darf, um schneller voran zu kommen? (Wobei wohl nicht jeder Notfall gelten dürfte, wie z.B.: die verbrannte Pizza im Backofen ;))