Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Hauskaufsnebenkostenrechnungen, da man im Internet leider auch überall etwas anderes sieht. Man sieht Unterschiede zwischen 1,5% und 2% bei den Notar- und Grundbuchrechnungen.

Heute kam die Rechnung des Notars, welche 1,2% abdeckt. Dies wird ja wahrscheinlich nicht das Gesamte Rechnung inklusive des Grundbuchseintrags sein, oder irre ich mich da? Ich rechne momentan noch damit, eine weitere Rechnung vom Gericht von ungefähr 0,5% zu erhalten, gehe ich in der Annahme richtig?

EDIT: Mir ist eingefallen, dass die eingetragene Grundschuld niedriger als der Kaufpreis ist, da wird das ganze in ein recht ausgeklügeltes System finanziert haben, indem ein Zweitbank-Partnerkredit als Eigenkapital angerechnet wird. 

Der Grundbucheintrag richtet sich ja korrekterweise nach der Grundschuld, dementsprechend käme es hin.

Mit freundlichen Grüßen.