Hallo Zusammen, mich würde interessieren ob sich die Behörden für Sozialleistungen an gewisse Bearbeitszeiten für die Anträge halten müssen? Wenn ja in welchem Gesetz ist das geregelt? Kann mir vielleicht auch jemand sagen, wie lange das Jugendamt Geld zurüückfordern kann? Vielen Dank