Durch Bescheid der Friedhofsverhaltung erhielt Bescheid das Grab meiner Eltern (Mutter 1987 verstorben, Vater 2001 verstorben)) wegen Ablauf zu räumen. Ich habe das Erbe bei meinem Vater ausgeschlagen, aber Beerdigungskosten u.s.w. bezahlt. Ich bin finanziell nicht in der Lage die Gebühr zu zahlen,bin Rentnerin. Bin ich verpflichtet die Räumung zu zahlen,obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe? Danke